• Das BGH-Urteil zum Einsatz von GPS-Ortung

    Posted on 24. August 2013 by Andre in News.

    Der Bundesgerichtshof hatte sich mit einem Revisionsverfahren wegen des vorsätzlichen und unbefugten Erhebens von Daten gegen Entgelt beschäftigt und kam nun zu einer Entscheidung, die nun die Grauzone der Beschattungen und Observierungen schließt.

    Der Inhaber Roland H. der angeklagten Detektei aus Stuttgart und sein Mitarbeiter Michael K. wurden stark belastet, dass sie GPS-Ordungstechniken und –Sensoren an Fahrzeugen der jeweiligen Zielpersonen bei Observierungseinsätzen widerrechtlich angebracht haben. Zu einer Zielperson zählte auch ein Staatsanwalt einer Wirtschaftsabteilung im Bundesland Baden-Württemberg. Die Detektive wollten Erkenntnisse zu dem Privat- und Berufsleben des Staatsanwaltes herausfinden.

    gps ortung

    Bereits im Dezember 2012 fand eine Verhandlung im Landgericht Mannheim statt. Die Angeklagten wurden zu einer Bewährungsstrafe von 18 Monaten sowie zu einer Geldstrafe verurteilt, woraufhin sie dann in Revision gingen. Daher stand nun eine Entscheidung des Bundesgerichtshofes aus.

    Der BGH entschied nun, dass es ein strafbares Handeln ist, wenn eine Überwachung mit einem GPS-Empfänger durchgeführt wird. Der Bundesgerichtshof führte aber auch noch aus, dass eine Interessenabwägung in jedem einzelnen Fall notwendig ist. In notwehrähnlichen Situationen kann eine Überwachung mit einem GPS-Empfänger gestattet werden. Jedoch lag in dem vorliegenden Fall keine solche Situation vor. Daher ist das Merkmal des unbefugten Anbringens von GPS-Empfängern in diesem Falle zu verneinen.

    Durch dieses Urteil hat nun der Gerichtshof die Grauzone bei Beobachtungen und Observierungen geschlossen. Nun steht die große Frage, ob es erlaubt ist oder nicht, nicht mehr im Raum. Es ist nun festgelegt, dass das unerlaubte Anbringen von GPS-Empfängern an Fahrzeugen im privaten Bereich nicht gestattet ist. Allerdings bleibt nun doch eine Lücke offen. Der BGH äußerte sich nicht dazu, wie es im Falle eines Geschäftsfahrzeuges ohne jegliche Privatnutzung aussieht. Ob in einem solchen Falle die Anbringung eines GPS-Empfängers auch unzulässig ist, muss dann sicher bei einem entsprechenden Fall geklärt werden.

    Viele Wirtschaftsdetekteien  haben sich auf jedem Fall auf die rechtskonforme Ermittlungs- und Observierungsdurchführung spezialisiert. Ist die Rechtslage nicht eindeutig geklärt, wie im Falle der Geschäftsfahrzeuge, dann verzichtet die Detektei auf die Nutzung von der GPS-Ortung. Für die Wirtschaftsdetektei ist es aber trotzdem kein Problem, die nötigen und stichfesten Beweise zu beschaffen. Durch die langjährige Erfahrung können die Unternehmen auch ohne GPS-Ortung eine entsprechende Person ohne Problem verfolgen und beschatten.

    Es kann also wirklich auf die Ortung mittels GPS verzichtet werden. So wird eine Beschattung ganz fair, seriös und unkompliziert durchgeführt und die Beweise bringen auch die nötige Klarheit und werden auch von Gerichten anerkannt.

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